Awena Kirsch

Awena Kirsch

Senior Expertin
ISO 9001, IATF 16949 Interim, Consulting, Workshops

Risikosteuerung

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Risikomanagement – Teil 4

Teil 4 der Serie Risikomanagement widmet sich dem dritten Schritt des Risikomanagementprozesses, der Bewältigung von Risiken.
Erfahren Sie mehr zur unterschiedlichen Behandlung und Steuerung von Risiken und deren Auswirkungen in Abhängigkeit von der zuvor erfolgten Risikobewertung.

Bisher veröffentlicht:
Teil 1: Risikomanagementprozess
Teil 2: Risikokontext / Risikofelder klären
Teil 3: Risiken beurteilen – ermitteln, analysieren und bewerten
Weitere Teile:
Teil 5: Übergeordnete Elemente des Risikomanagementprozesses

Risikosteuerung

Nach erfolgter Risikobewertung sind nun geeignete Maßnahmen zur Risikobewältigung einzuleiten. ISO 31000 definiert die Risikobewältigung als ein Verfahren zur Änderung von Risiken, das mehrere Maßnahmen umfassen kann. ONR 49000 beschreibt Risikobewältigung als die Auswahl und Umsetzung von Maßnahmen, um ein Risiko zu verändern.
Ziel ist es, für das jeweilige bewertete Risiko aus allen möglichen Maßnahmen die jeweils optimale Maßnahme unter Berücksichtigung von Kosten und Nutzen zu bestimmen. Risikobehandlungspläne sind eine Zusammenfassung der einzelnen Maßnahmen zur Behandlung und Steuerung der einzelnen Risiken, sowie zur Bewertung von Effektivität und Effizienz der eingeleiteten Maßnahmen. Für die aktive und gezielte Steuerung der Risiken und deren Auswirkung lassen sich vier mögliche Risikobehandlungsstrategien unterscheiden.

Risiken vermeiden

Die Entscheidung für die Risikovermeidung ist nach ONR 49000 eine Maßnahme, um das Risiko nicht einzugehen oder sich einem Risiko zu entziehen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für das Risiko wird gleich Null. Im Kern stoppt das Unternehmen alle mit dem Risiko verbundenen Prozesse und Tätigkeiten. Das Unternehmen geht kein Risiko mehr ein um Vermögensverluste zu vermeiden, verzichtet aber gleichzeitig auf mögliche Chancen und Vermögenszuwächse. Risikovermeidung ist immer dann eine Option, wenn Risiken wegen einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder großen Auswirkung bzw. Schadenshöhe die Existenz des Unternehmens als Ganzes gefährden können und es keine andere Risikobehandlungsstrategie gibt, die das betrachtete Risiko und dessen Auswirkungen auf ein akzeptables Niveau verringern kann.

Risiken vermindern

Die Risikoverminderung ist nach ONR 49000 die Entscheidung für Maßnahmen, welche die Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder die Auswirkungen eines Risikos günstig beeinflussen. Das Risiko wird auf ein für das Unternehmen akzeptables Maß verringert, mögliche Vermögensverluste begrenzt. Richtlinien und Grenzwerte legen praktisch fest, welche Risiken bis zu welcher Höhe eingegangen werden dürfen und wie deren Steuerung zu erfolgen hat. Die Risikoverminderung eignet sich für bewertete Risiken, deren mögliche Auswirkungen als nur erfolgsbedrohend, d.h. nur das Unternehmensergebnis beeinflussend, eingestuft werden.

Risiken übertragen / überwälzen / transferieren / teilen

Bei der Risikoübertragung werden weder die Eintrittswahrscheinlichkeit, noch die Auswirkungen eines Risikos eliminiert. Es wechselt nur der Träger des Risikos. Die Risiken können dabei teilweise oder komplett übertragen werden. Der Standardfall sind Versicherungen, die gegen Prämienzahlung versicherbare Risiken übernehmen. Ein anderer üblicher Fall ist die Übertragung von Risiken auf Vertragspartner, z.B. Lieferanten im Rahmen des Outsourcing für die Produktion bestimmter Teile. Diese Risikofinanzierung dient der Bewältigung von Risiken und stellt die Liquidität und das Kapital nach Eintritt eines Risikos sicher.

Risiken selbst tragen / akzeptieren / kompensieren

Trotz aller risikosteuernder Maßnahmen lassen sich Risiken nicht vollständig ausschließen. Es bleibt immer ein Restrisiko, welches als bewußt eingegangenes Risiko vom Unternehmen selbst zu tragen ist. Hierbei handelt es sich um Risiken mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit UND geringer Auswirkung bzw. Schadenshöhe. Für die selbst zu tragenden Risiken sind klare Risikokriterien und Grenzen festzulegen. Praktisch bedeutet dies für das mögliche Risiko Rücklagen zu bilden und bei Risikoeintritt die gebildeten Rücklagen zu verbrauchen.

Ergebnis der Risikosteuerung

Das Ergebnis der Risikobehandlung oder Risikosteuerung sind – unter Beachtung der Gesamtrisikolage des Unternehmens – für einzelne Risiken entsprechend ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder Auswirkung festgelegte Risikobehandlungsmaßnahmen. Diese bilden in ihrer Gesamtheit den Risikobehandlungsplan. Mit der Fortschreibung des Risikobehandlungsplans lassen sich die Effektivität und die Effizienz der jeweiligen Maßnahmen verfolgen und kommunizieren.

Lesen Sie demnächst im abschließenden Teil 5 mehr zu den übergeordneten Elementen des Risikomanagementprozesses, der Risikoüberwachung und der Risikokommunikation.

Hinweis: Wir leisten im Rahmen des Risikomanagements keine Beratung zu rechtlichen und steuerrechtlichen Themen. Für der Inhalt dieses Artikels, der sich als informativer Überblick versteht, übernehmen wir keine Haftung und die Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art ist ausgeschlossen. Bitte fragen Sie für alle Rechtsthemen den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, für alle Steuerthemen den Steuerberater oder den Wirtschaftsprüfer Ihres Vertrauens.

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Awena Kirsch

Expertin für Qualitätsmanagementsysteme

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