Faktengestützte Entscheidungsfindung in ISO 9001:2015
Faktengestützte Entscheidungsfindung in ISO 9001:2015
Der sechste der sieben Grundsätze des Qualitätsmanagements, auf den ISO 9001:2015 in Punkt 0.2 verweist, heißt Faktengestützte Entscheidungsfindung, früher Sachbezogener Ansatz zur Entscheidungsfindung. Geeignete Kennzahlen dienen dem Planen und Messen der fortlaufenden Verbesserung in allen Bereichen und Ebenen des Unternehmens. Valide Zahlen, Daten, Fakten, Informationen dienen der Berechnung von Kennzahlen. Deren Analyse und Bewertung mit geeigneten Verfahren unter Einbeziehung erfahrener Personen sichern die fortlaufende Verbesserung im Unternehmen. …
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